Auktion / Partnerauktion
Partnerauktion und auktionsaehnliches Bieterverfahren
Wir grenzen das klassische Bieterverfahren klar von einer Versteigerung im rechtlichen Sinn ab und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Partnern zusammen. Wir prüfen offen, ob dieses Format für Ihre Immobilie überhaupt sinnvoll ist oder ob ein klassischer Verkauf das bessere Ergebnis verspricht.
Auktionsnahe Vermarktung eignet sich nicht für jede Immobilie. Sie braucht eine saubere Einordnung, eine klare Zielgruppe und eine Kommunikation, die rechtliche Begriffe nicht unscharf verwendet.
Deshalb sprechen wir offen darüber, ob eine Partnerauktion, ein auktionsähnliches Bieterverfahren oder doch ein klassischer Marktauftritt der bessere Weg ist.
Platzhalter - durch Rechtsberatung pruefen lassen. Wenn keine Erlaubnis nach §34b vorliegt, sollten Auktionen nur ueber berechtigte Partner abgewickelt werden.
